Vorsicht beim Bärlauchpflücken: Bis zu 50.000 Euro Bußgeld drohen

Geschrieben von Olivia Rosenberg

8 Wochen vor

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22/03/2024
Foto: Wikimedia Commons
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Wann es teuer werden kann.

Die Bärlauch-Saison 2024 hat begonnen, und viele Naturfreunde zieht es in die Wälder, um das würzige Lauchgewächs zu sammeln. Doch Vorsicht ist geboten, denn das Sammeln von Bärlauch ist nicht uneingeschränkt erlaubt. 

Wie ruhr24 am 20. März 2024 berichtet, drohen bei Missachtung der gesetzlichen Regelungen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erlaubt das Sammeln von wild wachsenden Pflanzen, wie Bärlauch, nur in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf.

Diese sogenannte „Handstraußregel“ besagt, dass nur so viele Pflanzen gepflückt werden dürfen, wie zwischen Daumen und Zeigefinger passen. 

Wer diese Regel missachtet oder Bärlauch aus Naturschutzgebieten entnimmt, verstößt gegen den Artenschutz und riskiert hohe Bußgelder. Die Höhe des Bußgeldes variiert je nach Bundesland und Schwere des Verstoßes.

Neben den rechtlichen Aspekten sollten Sammler auch gesundheitliche Risiken beachten, wie die Verwechslungsgefahr mit giftigen Pflanzen oder den Befall durch den Fuchsbandwurm. 

Wer sich unsicher ist, sollte Bärlauch lieber im Supermarkt oder beim Gemüsehändler kaufen, um kein Risiko einzugehen. Die Freude am frischen Bärlauch sollte nicht durch hohe Strafen oder gesundheitliche Probleme getrübt werden.